Kurtaxe auf Usedom 2026
Preise, UsedomCard, Befreiungen und Leistungen nach Ort
Kurtaxe auf Usedom 2026: Preise, Orte und Leistungen
Die Kurtaxe auf Usedom beträgt 2026 je nach Urlaubsort und Saison zwischen 2,40 Euro und 3,90 Euro pro Person und Aufenthaltstag. Nach der Zahlung erhältst Du die UsedomCard. Sie dient als Nachweis und bietet je nach Ausstellungsort zusätzliche Vorteile bei Bahn, Bus, Veranstaltungen und Ausflugszielen.
Die Kurabgabe gehört zu den wichtigsten Nebenkosten bei der Planung Deines Urlaubs auf Usedom. Deshalb findest Du hier nicht nur die Preise, sondern auch die enthaltenen Leistungen, Befreiungen und wichtigsten Regeln.
Wie hoch ist die Kurtaxe auf Usedom?
Die Höhe der Kurtaxe richtet sich nach dem Urlaubsort und der Saison. Auf der deutschen Seite Usedoms gelten 2026 überwiegend drei Zeiträume:
Kurtaxe in den Kaiserbädern Ahlbeck, Heringsdorf und Bansin
1. Januar bis 31. März: 2,90 Euro
1. April bis 31. Oktober: 3,70 Euro
1. November bis 31. Dezember: 3,00 Euro
Kurtaxe in den Bernsteinbädern
1. Januar bis 31. März: 3,30 Euro
1. April bis 31. Oktober: 3,70 Euro
1. November bis 31. Dezember: 3,30 Euro
1. Januar bis 31. März: 3,30 Euro
1. April bis 31. Oktober: 3,70 Euro
1. November bis 31. Dezember: 3,30 Euro
1. Januar bis 31. März: 3,30 Euro
1. April bis 31. Oktober: 3,90 Euro
1. November bis 31. Dezember: 3,30 Euro
Kurtaxe im Norden Usedoms und in Wolgast
1. Januar bis 31. März: 3,50 Euro
1. April bis 31. Oktober: 3,90 Euro
1. November bis 31. Dezember: 3,50 Euro
1. Januar bis 31. März: 2,65 Euro
1. April bis 31. Oktober: 3,05 Euro
1. November bis 31. Dezember: 2,65 Euro
1. Januar bis 31. März: 3,30 Euro
1. April bis 31. Oktober: 3,70 Euro
1. November bis 31. Dezember: 3,30 Euro
1. Januar bis 31. März: 3,30 Euro
1. April bis 31. Oktober: 3,70 Euro
1. November bis 31. Dezember: 3,30 Euro
Kurtaxe in Krummin und Sauzin
1. Januar bis 31. März: 2,40 Euro
1. April bis 31. Oktober: 2,80 Euro
1. November bis 31. Dezember: 2,40 Euro
Wer muss auf Usedom Kurtaxe bezahlen?
Kurabgabepflichtig sind grundsätzlich Tagesgäste und Übernachtungsgäste, die sich in einem kurabgabeerhebenden Ort aufhalten und dort weder als Einwohner noch als Arbeitnehmer gemeldet sind.
Die Pflicht entsteht bereits dadurch, dass Du die touristischen Einrichtungen und Angebote nutzen kannst. Es spielt deshalb normalerweise keine Rolle, ob Du tatsächlich am Strand warst, eine Veranstaltung besucht oder einen Bus genutzt hast.
Kurtaxe auf Usedom bei Schwerbehinderung
Für Menschen mit Schwerbehinderung gibt es auf Usedom keine einfache Regel, die automatisch in jedem Ort gilt. Befreiungen und Ermäßigungen richten sich nach der Kurabgabesatzung der jeweiligen Gemeinde.
Je nach Ort können der Grad der Behinderung, bestimmte Merkzeichen oder eine notwendige Begleitperson berücksichtigt werden. In der Regel wird ein gültiger Schwerbehindertenausweis oder ein anderer Nachweis verlangt.
Wo bekommt man die Kurkarte auf Usedom?
Als Übernachtungsgast erhältst Du Deine UsedomCard normalerweise direkt vom Hotel, der Pension, dem Campingplatz oder dem Vermieter Deiner Ferienwohnung. Die Kurabgabe wird dort für den gesamten Aufenthalt berechnet.
Als Tagesgast kannst Du die Kurkarte in einer Touristinformation, in der Stadtinformation Wolgast oder an einem Kurkartenautomaten kaufen. Automaten findest Du in vielen Seebädern unter anderem an Promenaden, Strandzugängen und zentralen Plätzen.
Kann man die UsedomCard online kaufen?
Übernachtungsgäste müssen die UsedomCard normalerweise nicht selbst online kaufen. Der Gastgeber meldet den Aufenthalt an und stellt die Karte in gedruckter oder digitaler Form bereit.
Für Tagesgäste nennt die offizielle UsedomCard-Information vor allem Touristinformationen und Kurkartenautomaten. Ob ein Urlaubsort zusätzlich einen eigenen Online-Kauf anbietet, solltest Du auf der örtlichen Tourismusseite prüfen.
Zu den offiziellen Informationen über Kurabgabe und UsedomCard
Was ist die UsedomCard?
Die UsedomCard ist die Kurkarte der teilnehmenden Seebäder und Gemeinden auf der deutschen Seite Usedoms. Sie weist nach, dass die Kurabgabe für den aufgedruckten Zeitraum bezahlt wurde.
Zusätzlich bekommst Du bei teilnehmenden Partnern Ermäßigungen oder besondere Leistungen. Dazu können Ausflugsziele, Führungen, Veranstaltungen, Gastronomie, Wellnessangebote und weitere Freizeitangebote gehören.
Ist die UsedomCard überall auf Usedom gültig?
Die UsedomCard wird in den teilnehmenden Seebädern, in Krummin, Sauzin und in der Stadt Wolgast gegenseitig anerkannt. Du kannst damit die allgemeinen Vorteilsangebote der UsedomCard-Partner nutzen.
Bei Bahn, Bus und Shuttle gilt jedoch eine wichtige Einschränkung: Die enthaltenen Mobilitätsleistungen hängen vom Ausstellungsort Deiner UsedomCard ab. Eine Karte aus Karlshagen kann deshalb andere Fahrten enthalten als eine Karte aus Ückeritz oder den Kaiserbädern.
Kann man mit der Kurkarte kostenlos Bahn fahren?
Mit der UsedomCard ist die Bahn nicht automatisch für jeden Gast kostenlos. Entscheidend ist, in welchem Ort Deine Karte ausgestellt wurde. Auch der aufgedruckte Gültigkeitszeitraum und die Beförderungsbedingungen des jeweiligen Anbieters müssen beachtet werden.
Weitere Hinweise zu Strecken und Verkehrsmitteln findest Du auf meiner Seite Bus und Bahn auf Usedom.
Wie hoch ist die Kurtaxe in Swinemünde 2026?
Auch in Swinemünde wird eine Kurabgabe erhoben. Sie beträgt seit dem 1. Januar 2026 6,67 Zloty pro Person und für jede begonnene Aufenthaltsdauer.
Die Abgabe betrifft Personen, die sich länger als einen Tag zu touristischen, gesundheitlichen, schulungsbezogenen oder Erholungszwecken im Stadtgebiet aufhalten. Ein normaler Tagesausflug ohne Übernachtung löst daher in der Regel keine Kurabgabe aus.
Die Umrechnung in Euro hängt vom aktuellen Wechselkurs ab. 6,67 Zloty entsprechen ungefähr 1,60 Euro.
Wofür wird die Kurtaxe auf Usedom verwendet?
Die Einnahmen aus der Kurabgabe werden von den Gemeinden für touristische Einrichtungen und Leistungen eingesetzt. Damit werden Angebote finanziert, die von Gästen während ihres Aufenthalts genutzt werden können.
Muss man die UsedomCard immer dabeihaben?
Ja. Die UsedomCard dient als Nachweis dafür, dass Du die Kurabgabe bezahlt hast. Du solltest sie deshalb bei Aufenthalten am Strand, bei Veranstaltungen und bei der Nutzung enthaltener Mobilitätsangebote bei Dir tragen.
Je nach Ort kann die Kontrolle durch Mitarbeiter der Gemeinde, des Ordnungsamtes oder eines Verkehrsunternehmens erfolgen. Kannst Du keine gültige Karte vorzeigen, können eine Nachzahlung und weitere Kosten entstehen.
Bußgeldinfos in Verbindung mit der Kurabgabe findest Du hier.
FAQ zur Kurtaxe auf Usedom
Die Tagessätze liegen je nach Urlaubsort und Saison zwischen 2,40 Euro und 3,90 Euro pro Person.
Die Kurtaxe ist die zu zahlende Kurabgabe. Die UsedomCard ist die Kurkarte, die Du nach der Zahlung als Nachweis erhältst.
Kinder unter sechs Jahren sind im gemeinsamen UsedomCard-System befreit. Weitere Befreiungen und Ermäßigungen richten sich nach der Satzung des jeweiligen Urlaubsortes.
Das hängt von der Gemeinde und der örtlichen Kurabgabesatzung ab. Eine Schwerbehinderung führt nicht automatisch in jedem Ort zu einer vollständigen Befreiung.
In mehreren Orten sind bestimmte Fahrten mit der RB 23 und RB 24 enthalten. Die genaue Leistung hängt vom Ausstellungsort der Karte ab.
Übernachtungsgäste erhalten sie über den Gastgeber. Tagesgäste können sie in Touristinformationen, in der Stadtinformation Wolgast oder an Kurkartenautomaten erwerben.
Die allgemeinen UsedomCard-Vorteile werden in den teilnehmenden Orten gegenseitig anerkannt. Bahn-, Bus- und Shuttle-Leistungen hängen jedoch vom Ausstellungsort ab.
Ja, wenn sie sich in einem kurabgabepflichtigen Ort aufhalten. Die Tageskurkarte kann in der Touristinformation oder an einem Kurkartenautomaten gekauft werden.